Montag, 2. Juni 2014

I. Wunderschönes Wort gefunden: Rügeobliegenheit

Heute ist mir dieses wunderschön klingende Wort begegnet: Rügeobliegenheit. Ja, ich muss Euch gestehen, ich kannte es vorher nicht. Ich zitiere die Bedeutung aus Wikipedia: "Beim Handelskauf trifft den Käufer die Obliegenheit, die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn er Mängel feststellt, diese zu rügen. Unterlässt er dies, verliert er v.a. sein Recht auf Gewährleistung." Zu Deutsch: Wenn man etwas kauft, muss man gleich schauen, ob es okay ist, später kann man nicht mehr reklamieren. So verstehe ich es wenigstens. Genaueres findet man im § 377 des Handelsgesetzbuches (nicht gelesen). Es geht ja auch nicht um die Bedeutung des Wortes, sondern um seinen Klang: Rügeobliegenheit. Es gibt auch die Mängelrügeobliegenheit, die finde ich aber ein bisschen too much.  
Leider, leider kann ich mir keine Alltagssituation vorstellen, in der ich dieses Wort verwenden kann. Schade. Oder doch? T-Shirt gekauft, zu Hause festgestellt, dass eine Naht nicht richtig geschlossen ist: "Ich sollte meiner Rügeobliegenheit nachkommen!" Geht doch, oder? Ah, die Freude an den kleinen Dingen des Lebens, wie zum Beispiel schöne Wörter.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen